Eine Territorialabtei oder Gebietsabtei (lateinisch abbatia territorialis; historische Bezeichnungen: abbatia nullius (dioecesis), Gefreite Abtei, Exem(p)te Abtei) ist eine römisch-katholische Abtei mit bistumsähnlicher Funktion. Sie gilt als eigene Teilkirche und kann immediat oder einer Kirchenprovinz zugeordnet sein. Ihr Abt besitzt die Jurisdiktionsgewalt eines Bischofs, nicht aber dessen Weihegewalt. Er ist Mitglied der örtlichen Bischofskonferenz.